Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der Firma parcar Valetparking gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden, erkennt parcar Valetparking nicht an. Es sei denn, der Geltung des Kunden wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn parcar Valetparking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2.1 Die Angebote von parcar Valetparking sind freibleibend.
Verträge kommen erst zustande, wenn die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt wird.

Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam Filter oder anderen Gründen umgeleitet oder verweigert wird, besteht ein beidseitiger Vertrag.
Erhält der Kunde also keine Buchungsbestätigung, ist es wichtig, sich zeitnah unter info@parcar.de mit uns in Verbindung zu setzen, da der Vertragsabschluss vollzogen ist.

2.2 Die Buchungen werden nur über unser Buchungssystem angenommen.

2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen parcar Valetparking und dem Kunden ist, dass der Kunde die AGB akzeptiert.

2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der parcar Valetparking sind, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsvollmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben, nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
1. Der Kunde kann bei einen “stornierbaren Parkplatz” bis 24 Stunden zum Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankunft Parkplatz) schriftlich per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an parcar Valetparking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass parcar Valetparking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

Bei nicht erscheinen auf „nicht stornierbaren Parkplätzen“ hat der Kunde an parcar Valetparking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass parcar Valetparking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

2. Gesetzliche Rücktritt- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

1. Der Kunde verpflichtet sich mit dem entstandenen Vertrag, die vereinbarten Preise an parcar Valetparking zu zahlen.

2. Alle angegebenen Preise seitens parcar Valetparking verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von parcar Valetparking angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag. Diese Preise sind auch in dem Fall gültig, wenn der Kunde, an den jeweiligen Kalendertagen, die angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von parcar Valetparking nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an parcar Valetparking verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von parcar Valetparking kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen. Es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von parcar Valetparking anerkannt.

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von parcar Valetparking in Rüsselsheim am Main. Es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

3. Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.

1. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von parcar Valetparking, sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der parcar Valetparking beruhen.
Ist der Kunde ein Unternehmer, ist die Haftung von parcar Valetparking bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern parcar Valetparking schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung von parcar Valetparking auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände, sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen.

5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte, durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte, auf das Betriebsgelände von parcar Valetparking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an parcar Valetparking ab, soweit parcar Valetparking ein Schaden entstanden ist.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von parcar Valetparking in Rüsselsheim am Main. Es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

10. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

11. Für sonstige Schäden haftet parcar Valetparking bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

13. Soweit die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von parcar Valetparking.
Es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

14. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

15. parcar Valetparking haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

16. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

17. parcar Valetparking haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

18. parcar Valetparking haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung, entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.

19. parcar Valetparking haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.

20. parcar Valetparking übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden, sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge genauer gesagt der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. dem Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.

21. parcar Valetparking haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet parcar Valetparking nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

22. Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

23. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.

24. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von parcar Valetparking bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das parcar Valetparking Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck, im Sinne eines Rundganges, durch. Führt der Kunde kein Rundgang durch oder bemängelt kein Schaden und unterschreibt das Übergabeprotokoll, dann haftet parcar Valetparking für keine Reklamation, die nach der Übergabe ankommt.
25. Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an parcar Valetparking entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
26. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des parcar Valetparking schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles parcar Valetparking ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
27. Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt, überführt das parcar Valetparking Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße ‘‘Waschpark“. Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach. Diese können unter http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen werden. Eine Haftung von parcar Valetparking für eventuell entstandene Kratzer oder Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

1. Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz, Tiefgarage & Parkhaus, sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von parcar Valetparking, Georg-Treber-Straße 46, 65428 Rüsselsheim am Main.

2. Das parcar Valetparking Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt am Main zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet Parking. Am Terminals 1, Abflug Ebene B6, des Flughafen Frankfurt am Main, übernimmt das parcar Valetparking Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von parcar Valetparking in Schadensfällen sowie bei Vandalismus und höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist parcar Valetparking berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

3. Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt am Main hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 des Flughafens Frankfurt am Main zurück. Ebenso werden hier, die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge, von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt. Dem Kunden wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt am Main an uns wenden soll.

4. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Abflug) von mehr als 1 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich parcar Valetparking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination und Planung vor.

5. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Rückgabe) von mehr als 1,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich parcar Valetparking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination und Planung vor.

6. Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten, wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 20€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service von parcar Valetparking in Anspruch nehmen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten von parcar Valetparking sind von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

7. Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt am Main die Restreichweite des Tankes unter 30 km liegen, behält sich parcar Valetparking das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 10€ in Rechnung gestellt.

8. Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern und später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00€ inkl. MwSt.

9. Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern und Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 5,00€ inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist.

10. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung, verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden AGB erkennt parcar Valetparking nicht an. Außer parcar Valetparking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der Firma parcar Valetparking gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden, erkennt parcar Valetparking nicht an. Es sei denn, der Geltung des Kunden wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn parcar Valetparking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2.1 Die Angebote von parcar Valetparking sind freibleibend.
Verträge kommen erst zustande, wenn die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt wird.

Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam Filter oder anderen Gründen umgeleitet oder verweigert wird, besteht ein beidseitiger Vertrag.
Erhält der Kunde also keine Buchungsbestätigung, ist es wichtig, sich zeitnah unter info@parcar.de mit uns in Verbindung zu setzen, da der Vertragsabschluss vollzogen ist.

2.2 Die Buchungen werden nur über unser Buchungssystem angenommen.

2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen parcar Valetparking und dem Kunden ist, dass der Kunde die AGB akzeptiert.

2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der parcar Valetparking sind, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsvollmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben, nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
1. Der Kunde kann bei einen “stornierbaren Parkplatz” bis 24 Stunden zum Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankunft Parkplatz) schriftlich per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an parcar Valetparking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass parcar Valetparking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

Bei nicht erscheinen auf „nicht stornierbaren Parkplätzen“ hat der Kunde an parcar Valetparking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass parcar Valetparking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

2. Gesetzliche Rücktritt- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

1. Der Kunde verpflichtet sich mit dem entstandenen Vertrag, die vereinbarten Preise an parcar Valetparking zu zahlen.

2. Alle angegebenen Preise seitens parcar Valetparking verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von parcar Valetparking angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag. Diese Preise sind auch in dem Fall gültig, wenn der Kunde, an den jeweiligen Kalendertagen, die angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von parcar Valetparking nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an parcar Valetparking verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von parcar Valetparking kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen. Es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von parcar Valetparking anerkannt.

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von parcar Valetparking in Rüsselsheim am Main. Es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

3. Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.

1. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von parcar Valetparking, sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der parcar Valetparking beruhen.
Ist der Kunde ein Unternehmer, ist die Haftung von parcar Valetparking bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern parcar Valetparking schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung von parcar Valetparking auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände, sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen.

5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte, durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte, auf das Betriebsgelände von parcar Valetparking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an parcar Valetparking ab, soweit parcar Valetparking ein Schaden entstanden ist.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von parcar Valetparking in Rüsselsheim am Main. Es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart.

10. parcar Valetparking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

11. Für sonstige Schäden haftet parcar Valetparking bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

13. Soweit die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von parcar Valetparking.
Es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

14. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

15. parcar Valetparking haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

16. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

17. parcar Valetparking haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

18. parcar Valetparking haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung, entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.

19. parcar Valetparking haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.

20. parcar Valetparking übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden, sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge genauer gesagt der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. dem Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.

21. parcar Valetparking haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet parcar Valetparking nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

22. Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

23. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.

24. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von parcar Valetparking bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das parcar Valetparking Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck, im Sinne eines Rundganges, durch. Führt der Kunde kein Rundgang durch oder bemängelt kein Schaden und unterschreibt das Übergabeprotokoll, dann haftet parcar Valetparking für keine Reklamation, die nach der Übergabe ankommt.
25. Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an parcar Valetparking entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
26. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des parcar Valetparking schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles parcar Valetparking ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
27. Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt, überführt das parcar Valetparking Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße ‘‘Waschpark“. Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach. Diese können unter http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen werden. Eine Haftung von parcar Valetparking für eventuell entstandene Kratzer oder Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

1. Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz, Tiefgarage & Parkhaus, sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von parcar Valetparking, Georg-Treber-Straße 46, 65428 Rüsselsheim am Main.

2. Das parcar Valetparking Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt am Main zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet Parking. Am Terminals 1, Abflug Ebene B6, des Flughafen Frankfurt am Main, übernimmt das parcar Valetparking Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von parcar Valetparking in Schadensfällen sowie bei Vandalismus und höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist parcar Valetparking berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

3. Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt am Main hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von parcar Valetparking ausgeschlossen. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 des Flughafens Frankfurt am Main zurück. Ebenso werden hier, die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge, von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt. Dem Kunden wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt am Main an uns wenden soll.

4. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Abflug) von mehr als 1 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich parcar Valetparking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination und Planung vor.

5. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Rückgabe) von mehr als 1,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben, behält sich parcar Valetparking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination und Planung vor.

6. Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten, wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 20€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service von parcar Valetparking in Anspruch nehmen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten von parcar Valetparking sind von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

7. Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt am Main die Restreichweite des Tankes unter 30 km liegen, behält sich parcar Valetparking das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 10€ in Rechnung gestellt.

8. Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern und später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00€ inkl. MwSt.

9. Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern und Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 5,00€ inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist.

10. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung, verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden AGB erkennt parcar Valetparking nicht an. Außer parcar Valetparking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.