Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote und Dienstleistungen der Firma Parcar Frankfurt gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Parcar Frankfurt nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Parcar Frankfurt Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
2.1. Die Angebote von Parcar Frankfurt sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung des Kunden (Buchungsanfrage) von Parcar Frankfurt schriftlich bestätigt wird. Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam-Filtern oder aus anderen technischen Gründen nicht an den Kunden zugestellt wird, gilt der Vertrag als geschlossen. Sollte der Kunde keine Buchungsbestätigung erhalten, ist er verpflichtet, sich unverzüglich unter info@parcar.de mit uns in Verbindung zu setzen, da der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
2.2. Buchungen werden ausschließlich über unser Buchungssystem entgegengenommen.
2.3. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Parcar Frankfurt und dem Kunden ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte von Parcar Frankfurt sind, sofern sie nicht über eine gesetzliche Vertretungsvollmacht verfügen (wie z.B. aufgrund einer Organstellung oder einer Prokura), nicht befugt, mündliche Absprachen außerhalb des schriftlichen Vertragsinhalts zu treffen.
Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
3.1. Der Kunde kann bei einem „stornierbaren Parkplatz“ bis 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankunft am Parkplatz) schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb dieser Frist, ist er für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später als 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit, hat der Kunde an Parcar Frankfurt eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Parcar Frankfurt kein oder ein geringerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
3.2. Bei Nichterscheinen bei einem „nicht stornierbaren Parkplatz“ hat der Kunde an Parcar Frankfurt ebenfalls eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Auch hier steht dem Kunden der Nachweis offen, dass Parcar Frankfurt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes ist ebenfalls auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
3.3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Preise an Parcar Frankfurt fristgerecht zu zahlen.
4.2. Alle von Parcar Frankfurt angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, d.h. einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4.3. Für die von Parcar Frankfurt angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angefangenen Kalendertag. Diese Preise sind auch dann fällig, wenn der Kunde die Parkleistungen an den jeweiligen Kalendertagen nur teilweise in Anspruch nimmt.
4.4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Parkzeit in Rechnung gestellt und sind sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen.
4.5. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von Parcar Frankfurt nicht in Anspruch, bleibt er – vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen – zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Parcar Frankfurt mit eigenen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Parcar Frankfurt anerkannt.
4.7. Nachtzuschläge: Für die Nutzung des Shuttle-Services zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 30,00 € erhoben. Beim Valet-Parking fällt ein Nachtzuschlag von 50,00 € an.
4.8. Zahlungsarten: Online werden verschiedene Zahlungsanbieter akzeptiert. Vor Ort ist die Zahlung nur in bar oder per Paypal möglich.
5.1. Parcar Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parcar Frankfurt oder dessen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2. Bei Valet Parking haftet Parcar Frankfurt nicht für kleine Lackschäden oder Kratzer. Diese sind möglicherweise nicht sichtbar und durch Licht- und Wetterverhältnisse bedingt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Parcar Frankfurt.
5.3. Der Shuttle-Service haftet nicht für Schäden. Hier greift die normale KFZ-Versicherung.
5.4. Parcar Frankfurt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und beträgt maximal das Dreifache des Vertragspreises. In anderen Fällen beträgt die maximale Haftungssumme 1.000,00 €, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5.5. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Bei Ansprüchen wegen Nichterfüllung beträgt die Frist einen Monat.
5.6. Parcar Frankfurt übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
6.1. Alle Daten, die von den Kunden angegeben werden, werden bis zur Vollendung der Buchung gespeichert.
6.2. Es gibt keine separate Datenschutzerklärung, jedoch verpflichtet sich Parcar Frankfurt, die Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Parcar Frankfurt in Rüsselsheim am Main, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Erfüllungsort schriftlich vereinbart wurde.
7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rüsselsheim am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.1. Der Shuttle-Service wird individuell auf die Abflug- und Landezeiten der Kunden abgestimmt. Parcar Frankfurt behält sich jedoch das Recht vor, Sammelbeförderungen durchzuführen, auch wenn dies im Einzelfall zu Verzögerungen von bis zu 30 Minuten führen kann. Eine Haftung für unzumutbare Verzögerungen bis zu dieser Zeitspanne wird ausgeschlossen.
8.2. Der Transport zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel direkt zum Abflugterminal. Der verbindliche Treffpunkt für die Fahrzeugübergabe ist immer Terminal 1, Abflugebene, Tür B6.
8.3. Bei einer verfrühten oder verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Abflug) von mehr als 30 Minuten im Vergleich zur ursprünglichen Buchung behält sich Parcar Frankfurt vor, einen Mehraufwandzuschlag von 20,00 € inkl. MwSt. für die Umkoordination und Planung zu berechnen.
8.4. Kunden, die alkoholisiert oder randalierend sind, werden nicht mit unserem Shuttle transportiert.
8.5. Bei der Buchung einer Waschstraßenfahrt überführt Parcar Frankfurt das Fahrzeug zur Waschstraße in Kelsterbach. Der Kunde akzeptiert die AGB des Waschparks, die unter http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html einsehbar sind. Parcar Frankfurt haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Waschstraße entstehen.
9.1. Kunden mit E-Fahrzeugen können auf Anfrage den E-Ladeservice von Parcar Frankfurt buchen. Die Pauschale für den E-Ladeservice beträgt 20,00 € inkl. MwSt. Sollte der Kunde keine eigene Ladekarte zur Verfügung stellen, werden zusätzlich zur Pauschale die anfallenden Ladekosten in Rechnung gestellt. Eine Ladung erfolgt nur bei vorheriger Buchung des E-Ladeservices.
10.1. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren vorhergehende Fassungen ihre Gültigkeit. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden erkennt Parcar Frankfurt nicht an, es sei
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote und Dienstleistungen der Firma Parcar Frankfurt gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Parcar Frankfurt nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Parcar Frankfurt Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
2.1. Die Angebote von Parcar Frankfurt sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung des Kunden (Buchungsanfrage) von Parcar Frankfurt schriftlich bestätigt wird. Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam-Filtern oder aus anderen technischen Gründen nicht an den Kunden zugestellt wird, gilt der Vertrag als geschlossen. Sollte der Kunde keine Buchungsbestätigung erhalten, ist er verpflichtet, sich unverzüglich unter info@parcar.de mit uns in Verbindung zu setzen, da der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
2.2. Buchungen werden ausschließlich über unser Buchungssystem entgegengenommen.
2.3. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Parcar Frankfurt und dem Kunden ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte von Parcar Frankfurt sind, sofern sie nicht über eine gesetzliche Vertretungsvollmacht verfügen (wie z.B. aufgrund einer Organstellung oder einer Prokura), nicht befugt, mündliche Absprachen außerhalb des schriftlichen Vertragsinhalts zu treffen.
Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
3.1. Der Kunde kann bei einem „stornierbaren Parkplatz“ bis 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankunft am Parkplatz) schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb dieser Frist, ist er für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später als 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit, hat der Kunde an Parcar Frankfurt eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Parcar Frankfurt kein oder ein geringerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
3.2. Bei Nichterscheinen bei einem „nicht stornierbaren Parkplatz“ hat der Kunde an Parcar Frankfurt ebenfalls eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Auch hier steht dem Kunden der Nachweis offen, dass Parcar Frankfurt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes ist ebenfalls auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
3.3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Preise an Parcar Frankfurt fristgerecht zu zahlen.
4.2. Alle von Parcar Frankfurt angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, d.h. einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4.3. Für die von Parcar Frankfurt angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angefangenen Kalendertag. Diese Preise sind auch dann fällig, wenn der Kunde die Parkleistungen an den jeweiligen Kalendertagen nur teilweise in Anspruch nimmt.
4.4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Parkzeit in Rechnung gestellt und sind sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen.
4.5. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von Parcar Frankfurt nicht in Anspruch, bleibt er – vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen – zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Parcar Frankfurt mit eigenen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Parcar Frankfurt anerkannt.
4.7. Nachtzuschläge: Für die Nutzung des Shuttle-Services zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag von 30,00 € erhoben. Beim Valet-Parking fällt ein Nachtzuschlag von 50,00 € an.
4.8. Zahlungsarten: Online werden verschiedene Zahlungsanbieter akzeptiert. Vor Ort ist die Zahlung nur in bar oder per Paypal möglich.
5.1. Parcar Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parcar Frankfurt oder dessen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.2. Bei Valet Parking haftet Parcar Frankfurt nicht für kleine Lackschäden oder Kratzer. Diese sind möglicherweise nicht sichtbar und durch Licht- und Wetterverhältnisse bedingt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Parcar Frankfurt.
5.3. Der Shuttle-Service haftet nicht für Schäden. Hier greift die normale KFZ-Versicherung.
5.4. Parcar Frankfurt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und beträgt maximal das Dreifache des Vertragspreises. In anderen Fällen beträgt die maximale Haftungssumme 1.000,00 €, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5.5. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Bei Ansprüchen wegen Nichterfüllung beträgt die Frist einen Monat.
5.6. Parcar Frankfurt übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
6.1. Alle Daten, die von den Kunden angegeben werden, werden bis zur Vollendung der Buchung gespeichert.
6.2. Es gibt keine separate Datenschutzerklärung, jedoch verpflichtet sich Parcar Frankfurt, die Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Parcar Frankfurt in Rüsselsheim am Main, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Erfüllungsort schriftlich vereinbart wurde.
7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rüsselsheim am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.1. Der Shuttle-Service wird individuell auf die Abflug- und Landezeiten der Kunden abgestimmt. Parcar Frankfurt behält sich jedoch das Recht vor, Sammelbeförderungen durchzuführen, auch wenn dies im Einzelfall zu Verzögerungen von bis zu 30 Minuten führen kann. Eine Haftung für unzumutbare Verzögerungen bis zu dieser Zeitspanne wird ausgeschlossen.
8.2. Der Transport zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel direkt zum Abflugterminal. Der verbindliche Treffpunkt für die Fahrzeugübergabe ist immer Terminal 1, Abflugebene, Tür B6.
8.3. Bei einer verfrühten oder verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt am Main (Abflug) von mehr als 30 Minuten im Vergleich zur ursprünglichen Buchung behält sich Parcar Frankfurt vor, einen Mehraufwandzuschlag von 20,00 € inkl. MwSt. für die Umkoordination und Planung zu berechnen.
8.4. Kunden, die alkoholisiert oder randalierend sind, werden nicht mit unserem Shuttle transportiert.
8.5. Bei der Buchung einer Waschstraßenfahrt überführt Parcar Frankfurt das Fahrzeug zur Waschstraße in Kelsterbach. Der Kunde akzeptiert die AGB des Waschparks, die unter http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html einsehbar sind. Parcar Frankfurt haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Waschstraße entstehen.
9.1. Kunden mit E-Fahrzeugen können auf Anfrage den E-Ladeservice von Parcar Frankfurt buchen. Die Pauschale für den E-Ladeservice beträgt 20,00 € inkl. MwSt. Sollte der Kunde keine eigene Ladekarte zur Verfügung stellen, werden zusätzlich zur Pauschale die anfallenden Ladekosten in Rechnung gestellt. Eine Ladung erfolgt nur bei vorheriger Buchung des E-Ladeservices.
10.1. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren vorhergehende Fassungen ihre Gültigkeit. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden erkennt Parcar Frankfurt nicht an, es sei